Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 242 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers bezogen auf Gewinn und Umsatz einer Filiale bei sog. Provisionsvereinbarung - AGB-Kontrolle einer Rückzahlungsklausel - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 242 BGB
Auskunftsansprüche bezogen auf Gewinn und Umsatz einer Filiale bei sog. Provisionsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsklage einer Personaldisponentin zur Durchsetzung von Provisionsansprüchen ist begründet; Auskunftsklage einer Personaldisponentin zur Durchsetzung von Provisionsansprüchen; Anspruch auf Auskunft über das Ergebnis im Deckungsbeitrag; Unangemessene ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsklage einer Personaldisponentin zur Durchsetzung von Provisionsansprüchen; unangemessene Stichtagsregelung aufgrund übermäßiger Bindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 04.12.2009 - 6 Ca 594/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10
- BAG, 14.11.2011 - 10 AZR 686/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06
Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10
(a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 13, m. w. N.).Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei dem auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rz. 23 f.).
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass mit Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Stichtags- und Rückzahlungsklauseln ein Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern dürfen und insoweit einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte gem. § 307 BGB unterliegen (BAG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 24; BAG, Urteil vom 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - zitiert nach juris).
Selbst wenn bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers bzgl. der zulässigen Bindung des Arbeitnehmers an der bisherigen Differenzierung zwischen Stichtags- und Rückzahlungsklauseln unter der Geltung des §§ 305 ff. BGB noch festzuhalten wäre und bei Stichtagsklauseln andere als die vom Bundesarbeitsgericht für Rückzahlungsklauseln entwickelte Grundsätze heranzuziehen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 25), hielte die Stichtagsregelung in der Provisionsvereinbarung einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand.
Eine Aufrechterhaltung mit eingeschränktem Inhalt wäre auch nicht mit dem Zweck der §§ 305 ff. BGB vereinbar (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rz. 32, m. w. N.).
- BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03
Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10
Gewohnheitsrechtlich ist anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BAG, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zitiert nach juris, dort Rz. 20 f., m. w. N.).Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, z. B. weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt: Die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2004, a. a. O.).
- BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02
Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10
Nur wenn die Zuwendung einen Monatsbetrag erreicht, ist eine Bindung des Arbeitnehmers über diesen Termin hinaus zulässig (vgl. BAG, Urteil vom 21. Mai 2003 - 10 AZR 390/02 - zitiert nach juris).
- BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05
Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10
Rechtsvorschriften im Sinne von § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sind nicht nur die Gesetzesbestimmungen selbst, sondern die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze, d. h. auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechtes oder die aufgrund ergänzender Auslegung nach den §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (vgl. BAG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - zitiert nach juris). - BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06
Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass mit Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Stichtags- und Rückzahlungsklauseln ein Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern dürfen und insoweit einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte gem. § 307 BGB unterliegen (BAG…, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 24; BAG, Urteil vom 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - zitiert nach juris). - BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77
Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10
Erhält ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreicht, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres gebunden werden, sofern er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte (vgl. BAG, Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 754/77 - zitiert nach juris).